Orientierungsbrief 14. Mai 2025

IG-Speicher NEIN-zu-5G
Hans-R. Höhener
Wies 2
9042 Speicher

Speicher, 14. Mai 2025

Rechtsvertretung
BKD 2021-0869 / Baugesuch von Swiss Towers AG
Um- und Ausbau auf den 5G-Standard der bestehenden Sunrise/Salt-Mobilfunkantenne, Parz. Nr. 399, Gern 3, Speicher

Sehr geehrte Einsprecherinnen und Einsprecher im 5G-Antennenfall, Gern 3, Speicher

Gemäss Brief des Amts für Umwelt, Luft und Boden, Herisau vom 6. Mai 2025 von Frau Rebecca Holdener, welchen Brief Sie ebenfalls erhalten haben, zählen Sie zu den Einsprecherinnen und Einsprechern der Sammeleinsprache A von anf. März 2023. Sie haben darin Einsprache erhoben gegen die Aufrüstung der obigen Mobilfunkantenne im Gern 3, Speicher auf den 5G-Standard. Wie vom Herisauer Amt mitgeteilt, kann auf Sammeleinsprachen nur eingegangen werden, wenn ein Rechtsvertreter für die gesamte Gruppe der Sammeleinsprachen (A oder B) gefunden werden kann.

In Speicher ist dies der zweite 5G-Antennenfall. Im Falle der Swisscom-5G-Antenne, Buchenstrasse 111, Speicher wurde vom Obergericht Trogen als dritte und letzte Instanz vor dem Bundesgericht am 2. Nov. 2023 unsere Einsprache abgewiesen. Dies sang- und klanglos, ohne dass auf unsere Argumente fair und sachgerecht eingegangen wurde, lediglich unter formell-juristischer Verweisung auf die bestehende Rechtslage. Entscheidend ist offenbar der Wille des Bundesrates, den Ausbau des 5G-Netzes ohne Rücksicht auf die grosse Gruppe des elektrosensiblen Teils der Schweizer Bevölkerung voranzutreiben. Dieser politische Wille wird offensichtlich gedeckt von den Gerichten, bis hinauf zum Bundesgericht, und von dem für das Mobilfunkwesen zuständigen Amt, dem BAFU, das als eindeutig mobilfunkfreundlich einzustufen ist.

Wir vom harten Kern der Einsprechergruppe haben Hunderte von Stunden Gratisarbeit geleistet, auch energetisch und finanziell nahmen wir Opfer auf uns. Die Kosten im Swisscom-Fall betrugen mehr als
Fr. 10,000.-, die dank der grossen Spendebereitschaft von Seiten eines Teils der Einsprechenden mehrheitlich gedeckt werden konnten. In Anbetracht der praktischen Aussichtslosigkeit von Einsprachen gegen bestehende 5G-Projekte, der damit verbundenen hohen Kosten und dem enormen Kräfteaufwand haben wir uns nun entschieden, den obigen Einsprachefall nicht mehr weiterzuziehen.

Ursprünglich wollte ich, der Unterzeichner dieses Orientierungsbriefes, mich wieder als Rechtsvertreter für alle Einsprechenden zur Verfügung stellen. Von diesem Vorhaben ziehe ich mich nun aus den obengenannten Gründen zurück. Wenn aber jemand von den Einsprechenden mit frischem, noch unverbrauchtem Elan die Rechtsvertretung der über 120 Sammeleinsprechenden übernehmen will, dann kann er oder sie sich bei mir melden. Ich wäre gerne bereit, alle notwendigen Unterlagen und Informationen abzugeben. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wäre auch unsere bewährte Hilfskraft beim Swisscom-Antennenfall, Frau Katharina Luginbühl, weiterhin gewillt, uns zu unterstützen; dies zu einem wesentlich günstigeren Ansatz als allfällig dafür eingesetzte Anwälte, die Fr. 300.- bis Fr. 400.- pro Stunde für ihre Arbeit in Rechnung stellen …

Auf unserer Homepage für beide 5G-Antennenfälle, https://www.ig-speicher-nein-zu-5g.ch, bleiben Sie weiterhin orientiert über allfällige Neuentwicklungen in obigem Antennenfall.

Es tut mir sehr leid, Ihnen diesen meinen negativen Entscheid in Sachen Rechtsvertretung zu übermitteln.

Wir danken Ihnen aufrichtig für Ihre bisher geleistete Unterstützung. Gleichzeitig hoffen wir auf eine Verbesserung der prekären Situation im Mobilfunkwesen, die vor allem in einem entschlossenen Ausbau des Glasfasernetzes und einer besseren Gesamtplanung des Mobilfunkausbaus mit Rücksicht auf die Anliegen des elektrosensiblen und verletzlichen Teils der Gesamtbevölkerung (ältere Menschen und Kinder) liegen würde.

Freundliche Grüsse
Hans-Ruedi Höhener

SWISSCOM-ANTENNENFALL: Dank an unsere grosszügigen Spenderinnen und Spender – Aktueller Stand der Antennensituation in Speicher – Orientierung über 5G-Anlass in Speicher

09.03.24 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Dank an unsere grosszügigen Spenderinnen und Spender – Aktueller Stand der Antennensituation in Speicher – Orientierung über 5G-Anlass in Speicher

Mit Freude dürfen wir unseren UnterstützerInnen heute melden, dass dank Ihren Spenden unser Ziel, die Gerichtskosten der zwei letzten Instanzen sowie die Entschädigung für die hingebungsvoll geleistete Arbeit von Frau Kathrin Luginbühl zu decken, erreicht worden ist. Wir schätzen es sehr, dass viele von Ihnen sogar etwas mehr eingezahlt haben als den seinerzeit in Aussicht gestellten Maximalbetrag! Dies fassen wir als Zeichen der Anerkennung für die vom „harten Kern“ unserer IG geleisteten Arbeit in den letzten Jahren auf, auch als Zeichen der Solidarität für unseren Kampf gegen die Einführung von zwei 5G-Antennen in Speicher. Ein ganz herzliches Dankeschön also für Ihre grosszügige Unterstützung!

Die Swisscom-Antenne wird aufgrund des negativen Gerichtsentscheids nun trotz unseres entschlossenen Widerstands leider gebaut. Wann genau, ist uns nicht bekannt, hoffen wir, dass sich dies noch hinzieht! Was den zweiten Antennenfall in Speicher betrifft, die geplante Aufrüstung auf 5G-Betrieb der bestehenden Sunrise/Salt-Antenne im Gern 3, so haben wir immerhin bereits ein Jahr gewonnen – unsere Einsprache reichten wir im März letzten Jahres ein. Hoffen wir auf ein Entgegenkommen der Gemeinde und des Herisauer Amtes wenigstens in diesem Fall. Eine doppelte Bestrahlung von vielen Einwohnern und Einwohnerinnen von Speicher wäre völlig unnötig und mit grosser Wahrscheinlichkeit gesundheitsschädlich!

Schliesslich erlaube ich mir, Ihre Aufmerksamkeit auf einen von Frau Sigrun Holz, der Pfarrerin der evang. Kirche Speicher, organisierten Anlass zur 5G-Problematik zu lenken. Hier die Daten:

5G – Fluch oder Segen
(Flyer erhältlich unter sekretariat@ref-speicher.ch)
Ort: Schützenhaus Speicher (nicht direkt mit dem Auto erreichbar)
Datum u. Zeit: 19.03.24, 19.30 bis 21.30 Uhr
Moderation: Frau Sigrun Holz

Es freut uns ausserordentlich, dass wir zwei der erfahrensten Vertreter im Kampf gegen den Ausbau des Mobilfunk- und besonders des 5G-Netzes gewinnen konnten: Unsere treue Unterstützerin Frau Kathrin Luginbühl, seit über 20 Jahren selbst an EHS (Elektrohypersensibilität) leidend, und Herrn Hansueli Stettler, ein bekannter St. Galler Aktivist, der seit vielen Jahren in St. Gallen im Kampf gegen die Mobilfunkstrahlung engagiert ist. Auf der Gegenseite wird ein Swisscom-Anwalt teilnehmen. Ursprünglich wollte auch ein Vertreter des Herisauer Amts für Umwelt mit von der Partie sein, der hat unterdessen aber abgesagt …


Negatives Urteil durch das Obergericht Trogen – Entscheid

2.12.23 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Negatives Urteil durch das Obergericht Trogen – Entscheid, den Fall nicht an das Schweizerische Bundesgericht weiterzuziehen – Spendenaufruf

Am 7. November d.J. erhielten wir im Swisscom-Antennenfall Buchenstrasse 11 das Urteil des Obergerichts Trogen auf unsere Beschwerde gegen den negativen Entscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft Herisau vom Februar 2023 zugeschickt – zu unserer grossen Enttäuschung ist es abschlägig.

Hier der Originalwortlaut des Urteils: (Link)

Das Gericht machte es sich sehr leicht, wie übrigens alle Instanzen, die wir die letzten 3 Jahre durchlaufen haben, angefangen von der Gemeindebehörde über das Amt für Umwelt Herisau und die Rekursbehörde, das Departement Bau und Volkswirtschaft Herisau, bis zur 3. Instanz, dem Obergericht Trogen. Die Beurteilung unseres Falles erfolgte rein formaljuristisch; keine einzige Instanz machte sich die Mühe, auf unsere gut begründeten fachlichen Beschwerdepunkte einzugehen, sondern verwies im Wesentlichen einfach auf die nächsthöhere Instanz bis hinauf zu den Entscheiden des Bundesgerichts in Sachen 5G und Mobilfunkstrahlung. Wir sind enttäuscht und empört. Der Bürger, die Bürgerin, wird immer weniger angehört. Ein besonders pikanter Punkt ist der, dass unsere Vermutung, die Swisscom habe bei der verspäteten Ablieferung ihrer Duplik im Sommer dieses Jahres gelogen, als sie behauptete, die Post habe die eingeschriebene Schrift nicht rechtzeitig weitergeleitet, sich bestätigte. Eine Lüge, gedeckt durch das Obergericht, nota bene. Im Urteil heisst es lapidar, dass die fragliche Schrift „im vorliegenden Fall aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung überholt und damit nicht entscheidrelevant“ sei. Das sagt alles, es gilt nur noch, die sich aufdrängenden Schlüsse aus dieser Formulierung zu ziehen…

Es versteht sich von selbst, dass wir den Entscheid des Obergerichts in keiner Weise nachvollziehen können. Die nächste Instanz auf dem Rechtsweg wäre das Schweizerische Bundesgericht. Abgesehen von der Tatsache, dass die Urteile des obersten Gerichts der Eidgenossenschaft in Sachen 5G in letzter Zeit immer rigider werden, sind wir vom „harten Kern“ der IG Speicher NEIN-zu-5G zum Schluss gekommen, dass die im Falle einer Niederlage sich ergebenden Kosten (ca. Fr. 30‘000.-) nicht mehr tragbar wären.

Halten wir fest, dass wir die Errichtung der neuen 5G-Antenne immerhin um mindestens 3 Jahre aufhalten konnten mit unserem Widerstand. In verschiedenen, seit Beginn unseres Widerstandes bis zum obigen Urteil insgesamt 160 Seiten aufweisenden Schriften, konnten wir dank der grossartigen Unterstützung von Kathrin Luginbühl, selber eine Elektrosensible seit über 20 Jahren, den Argumenten der Swisscom und der Herisauer Ämter immer wieder Paroli bieten und Sie damit eine beträchtliche Zeitlang vor der in Zukunft erhöhten Strahlenbelastung schützen.

Die Entscheidskosten von Seiten der Herisauer Rekursbehörde (Fr. 2000.-) sowie die Urteilskosten des Obergerichts Trogen samt „Auslagenersatz“ für die Swisscom (Fr. 3200.-) konnten dank der bisher eingegangenen Spenden zum Teil beglichen werden. Zusätzlich ins Gewicht für uns, den harten Kern des Widerstands, fallen die Entschädigungskosten für die hingebungsvolle und äusserst kompetente Arbeit von Frau Luginbühl im Betrag von Fr. 3600.-.

Wir haben im Laufe der letzten 3 Jahre Hunderte von Arbeitsstunden aufgewendet für die „gute Sache“ und waren mit Kopf und Herz voll dabei. Auf unseren eigenen Kosten sitzenzubleiben, wäre deshalb bitter, wie Sie sicher verstehen werden. Spenden auf das Konto unserer „IG Speicher NEIN-zu-5G“ (Link) wären deshalb überaus willkommen.

Es tut uns leid, dass unser Kampf gegen die Errichtung der Swisscom-5G-Antenne an der Buchenstrasse 11 unserer Gemeinde damit sein Ende findet. Für die bis heute erfahrene Unterstützung von vielen Menschen, die sich von der 5G-Walze nicht einfach überrollen lassen wollten, danken wir ganz herzlich. Führen wir unseren Kampf auf ideeller Ebene weiter durch Widerstand in Form von Leserbriefen, E-Mails und Briefen an unsere Gemeinde, Orientierung von Freunden und Bekannten über die Gefahren der Mobilfunkstrahlung oder wie immer unsere Mittel geartet sein mögen. Danke, danke, danke!

25.06.23 Gewährung Fristerstreckung

25.06.23 Gewährung Fristerstreckung – Unsere Stellungnahme – Offener Brief an die Gemeinde und Antwort darauf – Spendenaufruf

Am 25. Mai ersuchten wir das Obergericht um Fristverlängerung, zusammen mit der Bitte, uns die Beilagen zur Stellungnahme der Swisscom zukommen zu lassen. Diese hatten wir nämlich nicht erhalten, wiewohl in der Verfügung vom 15.05. versprochen. Ausserdem beriefen wir uns auf das unbedingte Replikrecht und die Gewährung des rechtlichen Gehörs – siehe dazu unseren Brief v. 25.05. (Link) Unser Gesuch wurde vom Obergericht genehmigt, und die Frist wurde erstreckt auf den 9. Juni.

Fristgemäss reichten wir mit der gütigen Mithilfe unserer treuen Kathrin L. unsere 43-seitige „Stellungnahme“ am 9. Juni ein, zusammen mit 5 Beilagen. Diese Schrift ist unserer Ansicht nach eine der überzeugendsten Aufführungen unserer Argumente. Das Kernstück davon ist die Infragestellung der „wissenschaftlichen Integrität“ des BAFU, auf das alle Instanzen, bis hinauf zum Bundesgericht, sich immer wieder berufen. Dabei konnten wir nachweisen, dass das BAFU in eklatanter Weise gegen die von den „Akademien der Wissenschaften Schweiz“ erlassenen Grundsätze verstossen hat – siehe die Seiten 32-40 unserer Stellungnahme. (Link) Damit sind wir unserer Ansicht nach auf Grund gestossen. Es geht hier im Tiefsten um die Frage, können wir unseren Behörden, Ämtern, Gerichten noch vertrauen oder nicht. Unserer Ansicht nach ist dieses Vertrauen, zumindest was unsere Sache betrifft, nicht mehr gerechtfertigt. Nie hätte der Bund anfangs 2019 die 5G-Frequenzen für fast 380 Millionen Schweizer Franken verkaufen dürfen, ohne sorgfältig abzuklären, ob diese für die Schweizer Bevölkerung eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder nicht. Verstärkt und vertieft wird diese unsere Kritik noch im Fazit, S. 41 und 42. Wer unter uns „Widerständlern“ sich für diese Thematik interessiert, dem sei die Lektüre dieser Seiten wärmstens empfohlen.

Auf Gemeindeebene waren wir vom harten Kern unserer IG Speicher NEIN-zu-5G, https://www.ig-speicher-nein-zu-5g.ch/ ebenfalls aktiv. In der nächsten Nummer unseres Gemeindeblatts wird unser „Offener Brief an die Gemeindebehörde Speicher“ veröffentlicht, in dem wir der Gemeinde 11 Fragen zur Mobilfunkproblematik und den beiden in Speicher geplanten 5G-Antennen stellen. Wie sorgfältig – oder etwas weniger – unsere Fragen behandelt wurden, wird ersichtlich aus den „Antworten der Gemeinde“, die mitveröffentlicht werden. (Link)

Wir sind gespannt, ob und wie die Swisscom auf unsere „Stellungnahme“ reagieren wird. Es bleibt spannend, bleiben wir dran, alle von uns, Sie durch Ihr stilles Mittragen unseres Widerstandes und allfällige Spenden auf unser Konto CH43 0832 9000 0007 6760 0 (Link), wir durch konsequent betriebenen aktiven Widerstand in verschiedener Form.

19.05.23 Verfügung Obergericht Trogen vom 15.05.23 im Swisscom-Fall – Stellungnahme der Swisscom vom 08.05. auf unsere Beschwerdeschrift v. 14.03.

Am 6. Mai erhielten wir eine neuerliche Verfügung vom Obergericht Trogen (Link), welcher Schrift die 14-seitige Stellungnahme der Swisscom (Link) sowie die Stellungnahmen der Gemeinde Speicher und der Vorinstanz, also des Departements Bau u. Volkswirtschaft Herisau, auf unsere umfangreiche Beschwerdeschrift v. 14.04. beilagen. Die Gemeinde enthält sich einer weiteren Stellungnahme (Link) und die Vorinstanz verschanzt sich weiterhin hinter rein juristischen Argumenten (Link). Bemerkenswert ist die Stellungnahme der Swisscom insofern, als das Niveau der Argumentation einen absoluten Tiefpunkt erreicht hat, nicht nur inhaltlich, sondern auch rein formell: Die Schrift wirkt schludrig und wirr, es wimmelt von Fehlern und gewisse Sätze sind nur mit einem erheblichen Effort von Seiten des Lesenden zu verstehen!

Uns wurde vom Obergericht lediglich eine 10-tägige Frist ab Empfang der Verfügung gewährt, um Stellung zu nehmen. Weiter heisst es wörtlich: „Es wird kein zweiter Schriftenwechsel und keine mündliche Verhandlung angeordnet.“ Das Bestreben des Obergerichts, den Fall zu beschleunigen, wird darin deutlich sichtbar.

Wir werden innerhalb der Frist Stellung nehmen und halten Sie auf dem Laufenden.

10.05.23 Verfügung Obergericht Trogen vom 05.03.23 im Swisscom-Fall

10.05.23 Verfügung Obergericht Trogen vom 05.03.23 im Swisscom-Fall – Vorschuss an die Gerichtskosten Obergericht Trogen – Diverse Schreiben von Mitgliedern der „Basis“ an die Gemeinde Speicher – Spendenaufruf

Unterdessen nimmt der Swisscom-Fall neue Fahrt auf: Vom Obergericht Trogen erhielten wir am 12. April eine Verfügung, worin die Swisscom (Schweiz) AG wie auch die Vorinstanz, das Bau- und Volkswirtschaftsdepartement Herisau, und die verfügende Behörde, die Baubewilligungskommission Speicher, aufgefordert wird, Stellung zu nehmen auf unsere Beschwerdeschrift an das Obergericht. Die Frist von 30 Tagen dafür wird in den nächsten Tagen ablaufen.

Zu vermerken ist auch unsere Einzahlung des Vorschusses an die Gerichtskosten im Falle einer Abweisung unserer Beschwerde in der Höhe von Fr. 3‘000.-. Die eingegangenen Spenden durch die „Basis“ decken diese Kosten. Auch die uns von der Vorinstanz in Rechnung gestellten Fr. 2‘000.- sind zur Hälfte schon dadurch abgedeckt. Ein grosses Danke geht hier an alle, die ihre Zahlungsversprechen in die Tat umgesetzt haben. Für den weiteren Verlauf des Swisscom-Falles sind wir unbedingt auf die Spenden der Basis angewiesen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Spendeneingänge auf das Konto unseres IG-Projekts – auch ausserhalb der seinerzeitigen Spendenversprechen – höchst willkommen sind. Die IBAN-Nr. dafür lautet: CH43 0832 9000 0007 6760 0, Projekt IG-Speicher NEIN zu 5G.

Im Zusammenhang mit unseren Einsprachen gegen die beiden geplanten 5G-Antennen in Speicher (Umbau Swisscom-Antenne und Sunrise/Salt-Antenne auf den 5G-Standard) richteten Mitglieder unserer IG in den letzten Tagen und Wochen diverse Schreiben an die Gemeinde Speicher. Es darf einfach nicht wahr sein, dass uns das Gespräch von Seiten der Gemeinde weiterhin verweigert wird. Hier das 3-seitige Schreiben vom 19.04. des Verfassers dieser Zeilen (Link), begleitet von diversen Beilagen, darunter auch die schriftlichen Statements von 2 unserer elektrosensiblen MitstreiterInnen. Der eine davon legt Zeugnis ab von jahrelangen Schlafbeschwerden in unmittelbarer Nähe der schon bestehenden Swisscom-4G-Antenne, die ihn gar nötigten, unsere schöne Gemeinde zu verlassen, die andere, eine elektrosensible Person, berichtet von seit Jahren bestehenden Strahlungsbeschwerden in der Gemeinde Goldach, die sie zum Umzug nach Speicher veranlassten, in der Hoffnung, hier sei die Situation besser. Die Zulassung der beiden geplanten 5G-Antennen hier in Speicher wäre für sie eine Katastrophe. Nebenbei angemerkt sei, dass letztere Person sich gezwungen sah, ihr Häuschen auf eigene Kosten abzuschirmen. Erinnert an die beträchtliche Verminderung des Liegenschaftswertes von Hausbesitzern, die in der Nähe von Mobilfunkantennen wohnen. Beschwerden aufgrund von solchen tatsächlich bestehenden Verlusten werden von Behörden und Gerichten regelmässig abgeschmettert, was ein Skandal mehr ist in der ganzen Mobilfunkangelegen-heit.

In diesem Zusammenhang sei hier nochmals die Aufforderung und Bitte an die „Basis“ ausgesprochen, Schreiben – ob per E-Mail oder Brief – an die Gemeinde oder den Kanton (Amt für Umwelt, Bau- und Volkswirtschaftsdepartement Herisau) zu richten mit eigenen Gedanken und Ideen. Braucht überhaupt nicht „technisch“ zu sein, wichtig ist hier vielmehr die Anzahl Schreiben, um unserem Widerstand mehr Gewicht zu verleihen.

Zu guter Letzt – für all jene, die sich in kurzer Zeit über die grundlegenden Punkte in Sachen Mobilfunkstrahlung orientieren wollen – hier der Link der heute führenden Widerstandsorganisation: https://schutz-vor-strahlung.ch/

Negativer Rekursentscheid durch das Herisauer Amt – Unser Weiterziehen des Falles an das Obergericht Trogen – Rechtsvertretung der Rekurrenten

18.03.23 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Negativer Rekursentscheid durch das Herisauer Amt – Unser Weiterziehen des Falles an das Obergericht Trogen – Rechtsvertretung der Rekurrenten

Am 15. Februar d.J. erhielten wir den 14-seitigen negativen Entscheid auf unsere Rekursschrift hin durch das Herisauer Departement für Bau- und Volkswirtschaft. Man ist immer wieder überrascht, wie es unsere Behörden, die doch eigentlich für das Volk da sein müssten, es schaffen, unsere Argumente, insbesondere unsere schwerwiegenden Gesundheitsbedenken, schlichtweg zu ignorieren und sich dabei ausschliesslich auf die teils absurden geltenden Gesetze und Verordnungen berufen. Bedenklich ist, dass immer mehr der Eindruck entsteht, die Ämter seien zum Vornherein auf Seiten der Mobilfunkbetreiber, in diesem Fall der Swisscom. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, dass die Trickserei der Swisscom, die ihre letzte Schrift auf den 22. Juli 2023 vordatierte und wider besseres Wissen behauptete, die Frist (27. Juli) eingehalten zu haben, vom Herisauer Amt gedeckt wurde – nachzulesen im Rekursentscheid auf S. 4, Pte 11-13 (Negativer-Rekursentscheid-09-02-2023.pdf). Um gegen diesen Entscheid Einsprache zu erheben, gewährte man uns eine Frist von 30 Tagen.

Nach eingehender Beratung entschlossen wir uns, den Fall an das Trogener Obergericht weiterzuziehen = drittinstanzliches Verfahren. Eine grosse Herausforderung für uns war, dass nur wenige Tage später das Baugesuch der Mobilfunkbetreiber Sunrise/Salt für eine Aufrüstung auf 5G-Standardbetrieb publiziert wurde für die schon bestehende Antenne im Gern, Speicher, mit dem 13.03. als Einsprache-Ablauffrist! Wir waren also doppelt gefordert, was uns zeitweise an unsere Grenzen brachte. Wenn die verbleibenden Rekurrenten für den Swisscom-Antennenfall von uns erst sehr spät informiert wurden, so ist das auf die hier geschilderte Situation zurückzuführen; wir entschuldigen uns hier nochmals bei unseren „Getreuen“ für die späte Orientierung über die neueste Sachlage.

Leider erforderte das Weiterziehen des Swisscom-Falles an das Obergericht auch eine erneute Einverständniserklärung der Rekurrenten, die Rechtsvertretung an den Schreibenden zu übertragen. Alle Rekurrenten erhielten diesbezüglich einen Brief samt Talon. Wer noch nicht die Zeit fand, den Talon zu unterschreiben und mir zuzustellen (IG Speicher NEIN-zu-5G, Wies 2, 9042 Speicher), für den sei hier der entsprechenden Talon nochmals aufgeschaltet (Rechtsvertretung-Swisscom-Antenne-Talon-18-03-2023.docx); bitte Angaben ausfüllen, unterschreiben und mir zustellen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Willensbekundung, unser Anliegen weiterhin zu unterstützen.

Die Hauptarbeit bestand im Verfassen unserer 51-seitigen Beschwerdeschrift für das Obergericht. Einmal mehr stand uns unsere bienenfleissige und hochkompetente Unterstützerin Kathrin L. zur Seite. Wir sind ihr mehr als dankbar für Ihre brillant formulierte Schrift, in der die Punkte im negativen Entscheid einer nach dem anderen zerzaust und alle unsere Argumente in überzeugender Form neu formuliert wurden, angereichert mit neuem Tatsachenmaterial (Beschwerde-Obergericht-Trogen-Swisscom-Antenne.pdf).

Einige von Ihnen mögen gehört haben vom kürzlichen negativen Entscheid des Bundesgerichts im 5G-Antennenfall meiner Freunde in Steffisburg. Skandalös ist, dass im Urteil nicht begründet wurde, weshalb es nicht auf die Kritik «nicht  objektive Messemethode» einging…» Wie sonst als durch eine zuverlässige Messmethode kann garantiert werden, dass die vielgerühmten Anlagegrenzwerte auch eingehalten werden? Positiv dabei ist immerhin, dass der sogenannte „Korrekturfaktor“ weiterhin baubewilligungspflichtig bleibt (sehr gut für viele andere Verfahren schweizweit!)

Tatsache ist, wir geben nicht klein bei. Wie einer unserer dienstältesten Kämpfer für eine strahlungsfreie(re) Schweiz, Peter Schlegel, es formulierte: „Aber wir werden weitermachen, jede und jeder auf seine und ihre Weise, an seinem und ihrem Platz, nach den eigenen Möglichkeiten, dies im Bewusstsein, dass es nicht vergeblich sein wird, auch wenn sich Erfolge scheinbar noch nicht oder erst zögerlich abzeichnen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Einmal mehr an Riesendankeschön an unsere Unterstützer zum Abschluss. Ihr treues Dranbleiben gibt uns den nötigen Rückhalt, unsere Arbeit weiterzuverfolgen!

Antennenalarm !

Am 20. Februar erschien das Baugesuch der beiden Mobilfunkbetreiber Sunrise und Salt für den Umbau der bestehenden Antenne im Gern 3, Speicher, auf den 5G-Standard.

Dagegen erheben wir Einspruch. Die Frist läuft ab am 13.03.2023.

Heute (und teils noch morgen Samstag) werden über 1000 Einwohnerinnen und Einwohner von Speicher über das anstehende Projekt informiert mit den folgenden 3 Dokumenten:

Das genaue Vorgehen für die 2-seitige Kurzform oder die ausführliche Form der Einsprache ist beschrieben auf der Seite „Einsprachedokumente“.

Nützlich zur Vervollständigung der Information ist auch der Perimeterkreis von 786 m, der in Wirklichkeit weiter gefasst sein müsste, da die Grundangaben im Standortdatenblatt des Baugesuchs mit grosser Wahrscheinlichkeit nicht stimmen:

Perimeterkreise der geplanten 5G-Antenne von Sunrise & Salt (rechts) und der Swisscom (links)

Vielen Dank für Ihr Engagement und Mitmachen in unserem Widerstand gegen die geplante Sunrise/Salt-5G-Antenne!

11. November 2022

11.11.2022Unsere beiden Schreiben vom 1. und 14. September, (verspätete) Duplik der Swisscom vom (angeblich) 22. Juli und unsere Stellungnahme darauf am 20. Oktober 2022

Unser 5G-Antennenfall entwickelt sich je länger je mehr zu einem eigentlichen Krimi, wie aus den folgenden Ausführungen hervorgeht. Gegen unsere Erwartung erhielten wir im Juli dieses Jahres keine Nachricht vom Herisauer Amt bezüglich eines allfälligen Gesuchs der Swisscom um Fristverlängerung (siehe letzter Eintrag auf unserer Homepage). Andererseits ging auch kein Schreiben von der Swisscom ein, was auf unserer Seite ein grosses Fragezeichen hinterliess. Durch den Brief vom 23.08. von Frau Lenz, welche die Rekursbehörde Herisau vertritt, wurde uns bestätigt, dass bis zum 27.07. von der Swisscom keine Stellungnahme auf unsere Rekursschrift eingetroffen sei. Der Schriftenwechsel sei damit abgeschlossen, und es wurde uns eine Frist von 10 Tagen gewährt, um abschliessend Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung folgten wir mit unserer 3-seitigen „Stellungnahme“ vom 1. September, absichtlich nicht als „abschliessende“ Stellungnahme bezeichnet. Darin wiesen wir auf das fehlende QSS-Validierungszertifikat des BAKOM für die Swisscom hin, abgelaufen am 23.06.22. Ausserdem griffen wir den „Fall Berset“ auf, der ja bekanntlich in seiner Heimatgemeinde Belfaux eine eigenhändige Einsprache gegen die geplante 4G-Antenne eingereicht hat, u.a. mit dem Argument gesundheitlicher Bedenken (!), siehe Link.

Mit Schreiben von Frau Lenz vom 5. September erhielten wir überraschend die 9-seitige „Duplik“ der Swisscom, datiert vom 22. Juli 2022 (!), zugestellt, mit der Bemerkung, diese sei beim Departement Bau und Volkswirtschaft AR „nach Abschluss des Schriftenwechsels“ eingegangen. Siehe Link. Dieses Schreiben erhielten wir von Frau Lenz „als abschliessende Stellungnahme der Rekursgegnerin“. Mehr als pikant die Formulierung der Swisscom auf S. 3 ihrer Duplik, wo es wörtlich heisst: „Mit Schreiben vom 6. Juli 2022 wurde der Rekursgegnerin [der Swisscom] eine Frist bis zum 27. Juli 2022 zur Einreichung einer Duplik angesetzt. Mit vorliegender Eingabe ist diese Frist gewahrt.“

Dass die Swisscom zu einer offensichtlichen Lüge Zuflucht nehmen muss, spricht Bände. Falls das Ganze ein Spiel wäre, hätte man dieses jetzt abgebrochen …! Am 14.09. sandten wir dem Herisauer einen 2-seitigen Protestbrief zu, in dem wir auf die Trickserei der Swisscom hinwiesen und um eine Frist von 30 Tagen für eine Stellungnahme unsererseits auf die „Duplik“ hin baten. Falls uns diese Frist nicht gewährt würde, würden wir um einen „rekursfähigen“ Zwischenentscheid ersuchen. Siehe Link. Die gewünschte Frist wurde uns mit Schreiben von Frau Lenz vom 16.09., das wir am 20.09. erhielten, gewährt. Interessant an dieser Mitteilung war die ausdrückliche Bestätigung des Herisauer Amtes, dass die Swisscom-Duplik tatsächlich erst am 25.08. einging. (!)

Mit der gütigen Unterstützung unserer treuen Kathrin L. reichten wir daraufhin am 20.10. termingemäss unsere 27-seitige „Stellungnahme“ ein, in der wir die inzwischen uralt scheinenden Argumente der Swisscom Punkt für Punkt widerlegen konnten. Man gewinnt den Eindruck, dass der Swisscom nicht mehr viel Neues einfällt und sie immer mehr unter Druck gerät durch die vielen hängigen Einsprachen in der ganzen Schweiz. Somit gilt für uns die Devise: „Nöd lugg loh gwünnt!“ Siehe Link.

Schliesslich wurde uns am 25.10. der Eingang unserer „Stellungnahme“ vom Herisauer Amt bestätigt. Es bleibt abzuwarten, wie die Swisscom darauf reagiert. Für uns wesentlich ist, dass wir seit Beginn unserer Einsprachetätigkeit Ende 2020 bereits 2 Jahre gewonnen haben, in denen wir nicht der Strahlung einer 5G-Antenne ausgesetzt sind.

Dies also der neueste Stand. Die „Karten“ stehen je länger je mehr zu unseren Gunsten. Man kann ja gespannt sein, wie das weitergeht …


28.07.2022 Rekursantwort der Swisscom – Unsere „Replik“ vom 03.07.

28.07.2022 – Rekursantwort der Swisscom, Stellungnahme zu unserem Rekurs durch die beiden Vorinstanzen – Unsere „Replik“ vom 03.07.

Am 19.05. erfolgte der Eingang der 20-seitigen „Rekursantwort“der Swisscom sowie der beiden kurzen Stellungnahmen auf unseren Rekurs durch die beiden Vorinstanzen. Die Baubewilligungskommission Speicher begnügte sich dabei mit der Bemerkung, dass auf eine „weitere Stellungnahme verzichtet“ werde. Das Amt für Umwelt Herisau verharrte auf seinem formaljuristischen Standpunkt und weigerte sich, auf unsere gesundheitlichen Bedenken einzugehen. Wörtlich: „In Einspracheverfahren erachtet es das Amt für Umwelt nicht als notwendig, auf alle von den Einsprechenden eingebrachten gesundheitlichen und rechtlichen Argumente, die primär die geltenden gesetzlichen Grundlagen in Frage stellen, detailliert einzugehen. Es sieht darin keine Verweigerung des Rechtlichen Gehörs.“

Was die „Rekursantwort der Swisscom betrifft, so sind darin keine neuen Argumente zu finden, es wird auf die alte „Trick- und Verschleierungskiste“ zurückgegriffen:


Auch hier wird, wie zu erwarten war, auf unsere Hauptargumente gar nicht wirklich eingegangen. Eine neue Taktik der Swisscom zeigte sich in der Beilage von zwei umfangreichen Schriften zu ihrer eigenen Stellungnahme, bestehend aus einem 48-seitigen „Rechtsgutachten“ von Prof. Dr.iur. Isabelle Häniger und einem 34-seitigen Urteil des Baurekursgerichts des Kantons Zürichs in einem kürzlichen 5G-Antennenfall, in dem die Argumente der Rekurrenten abgeschmettert wurden. Das erstere Schreiben (Rechtsgutachten) war für uns nicht massgebend, da es ein reines „Parteigutachten“ zugunsten des Standpunkts der Mobilfunkbetreiber darstellt. Auf gewisse Punkte des obigen Gerichtsurteils sahen wir uns veranlasst, ausführlicher einzugehen, was für uns mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden war.

Nach Eingang der obigen Schriften am 19.05. erhielten wir eine Frist bis zum 2.6. für unsere Stellungnahme. Kurz vor Ablauf der Frist baten wir um eine Fristverlängerung bis zum 2.7., resp. 4.7. (Montag), die uns auch gewährt wurde. Bei der Abfassung unserer „Replik“ auf die obigen Schriften war uns wiederum unser „5G-Engel“ Kathrin Luginbühl behilflich, wir schulden ihr grossen Dank für Ihren treuen Einsatz für unsere Sache.

Unsere 48-seitige „Replik“ vom 03.07. können Sie hier einsehen:


Die Swisscom erhielt eine Frist bis zum 27.07. für ihre Stellungnahme auf unsere Replik. Zur Zeit ist noch nicht klar, ob sie ebenfalls eine Fristverlängerung beantragt hat oder nicht. Falls nicht, sind wir wieder gefordert. Das Ping-Pong-Spiel kann weitergehen …

Zu erwähnen ist hier noch die Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 800.- an die Rekursbehörde Herisau. Dieser wird uns zurückgezahlt, falls wir obsiegen in unserem Einspracheverfahren gegen die geplante 5G-Antenne an der Buchenstrasse 11.