IG-Speicher NEIN-zu-5G
Hans-R. Höhener
Wies 2
9042 Speicher
Speicher, 14. Mai 2025
Rechtsvertretung
BKD 2021-0869 / Baugesuch von Swiss Towers AG
Um- und Ausbau auf den 5G-Standard der bestehenden Sunrise/Salt-Mobilfunkantenne, Parz. Nr. 399, Gern 3, Speicher
Sehr geehrte Einsprecherinnen und Einsprecher im 5G-Antennenfall, Gern 3, Speicher
Gemäss Brief des Amts für Umwelt, Luft und Boden, Herisau vom 6. Mai 2025 von Frau Rebecca Holdener, welchen Brief Sie ebenfalls erhalten haben, zählen Sie zu den Einsprecherinnen und Einsprechern der Sammeleinsprache A von anf. März 2023. Sie haben darin Einsprache erhoben gegen die Aufrüstung der obigen Mobilfunkantenne im Gern 3, Speicher auf den 5G-Standard. Wie vom Herisauer Amt mitgeteilt, kann auf Sammeleinsprachen nur eingegangen werden, wenn ein Rechtsvertreter für die gesamte Gruppe der Sammeleinsprachen (A oder B) gefunden werden kann.
In Speicher ist dies der zweite 5G-Antennenfall. Im Falle der Swisscom-5G-Antenne, Buchenstrasse 111, Speicher wurde vom Obergericht Trogen als dritte und letzte Instanz vor dem Bundesgericht am 2. Nov. 2023 unsere Einsprache abgewiesen. Dies sang- und klanglos, ohne dass auf unsere Argumente fair und sachgerecht eingegangen wurde, lediglich unter formell-juristischer Verweisung auf die bestehende Rechtslage. Entscheidend ist offenbar der Wille des Bundesrates, den Ausbau des 5G-Netzes ohne Rücksicht auf die grosse Gruppe des elektrosensiblen Teils der Schweizer Bevölkerung voranzutreiben. Dieser politische Wille wird offensichtlich gedeckt von den Gerichten, bis hinauf zum Bundesgericht, und von dem für das Mobilfunkwesen zuständigen Amt, dem BAFU, das als eindeutig mobilfunkfreundlich einzustufen ist.
Wir vom harten Kern der Einsprechergruppe haben Hunderte von Stunden Gratisarbeit geleistet, auch energetisch und finanziell nahmen wir Opfer auf uns. Die Kosten im Swisscom-Fall betrugen mehr als
Fr. 10,000.-, die dank der grossen Spendebereitschaft von Seiten eines Teils der Einsprechenden mehrheitlich gedeckt werden konnten. In Anbetracht der praktischen Aussichtslosigkeit von Einsprachen gegen bestehende 5G-Projekte, der damit verbundenen hohen Kosten und dem enormen Kräfteaufwand haben wir uns nun entschieden, den obigen Einsprachefall nicht mehr weiterzuziehen.
Ursprünglich wollte ich, der Unterzeichner dieses Orientierungsbriefes, mich wieder als Rechtsvertreter für alle Einsprechenden zur Verfügung stellen. Von diesem Vorhaben ziehe ich mich nun aus den obengenannten Gründen zurück. Wenn aber jemand von den Einsprechenden mit frischem, noch unverbrauchtem Elan die Rechtsvertretung der über 120 Sammeleinsprechenden übernehmen will, dann kann er oder sie sich bei mir melden. Ich wäre gerne bereit, alle notwendigen Unterlagen und Informationen abzugeben. Mit einiger Wahrscheinlichkeit wäre auch unsere bewährte Hilfskraft beim Swisscom-Antennenfall, Frau Katharina Luginbühl, weiterhin gewillt, uns zu unterstützen; dies zu einem wesentlich günstigeren Ansatz als allfällig dafür eingesetzte Anwälte, die Fr. 300.- bis Fr. 400.- pro Stunde für ihre Arbeit in Rechnung stellen …
Auf unserer Homepage für beide 5G-Antennenfälle, https://www.ig-speicher-nein-zu-5g.ch, bleiben Sie weiterhin orientiert über allfällige Neuentwicklungen in obigem Antennenfall.
Es tut mir sehr leid, Ihnen diesen meinen negativen Entscheid in Sachen Rechtsvertretung zu übermitteln.
Wir danken Ihnen aufrichtig für Ihre bisher geleistete Unterstützung. Gleichzeitig hoffen wir auf eine Verbesserung der prekären Situation im Mobilfunkwesen, die vor allem in einem entschlossenen Ausbau des Glasfasernetzes und einer besseren Gesamtplanung des Mobilfunkausbaus mit Rücksicht auf die Anliegen des elektrosensiblen und verletzlichen Teils der Gesamtbevölkerung (ältere Menschen und Kinder) liegen würde.
Freundliche Grüsse
Hans-Ruedi Höhener