Am 6. Mai erhielten wir eine neuerliche Verfügung vom Obergericht Trogen (Link), welcher Schrift die 14-seitige Stellungnahme der Swisscom (Link) sowie die Stellungnahmen der Gemeinde Speicher und der Vorinstanz, also des Departements Bau u. Volkswirtschaft Herisau, auf unsere umfangreiche Beschwerdeschrift v. 14.04. beilagen. Die Gemeinde enthält sich einer weiteren Stellungnahme (Link) und die Vorinstanz verschanzt sich weiterhin hinter rein juristischen Argumenten (Link). Bemerkenswert ist die Stellungnahme der Swisscom insofern, als das Niveau der Argumentation einen absoluten Tiefpunkt erreicht hat, nicht nur inhaltlich, sondern auch rein formell: Die Schrift wirkt schludrig und wirr, es wimmelt von Fehlern und gewisse Sätze sind nur mit einem erheblichen Effort von Seiten des Lesenden zu verstehen!
Uns wurde vom Obergericht lediglich eine 10-tägige Frist ab Empfang der Verfügung gewährt, um Stellung zu nehmen. Weiter heisst es wörtlich: „Es wird kein zweiter Schriftenwechsel und keine mündliche Verhandlung angeordnet.“ Das Bestreben des Obergerichts, den Fall zu beschleunigen, wird darin deutlich sichtbar.
Wir werden innerhalb der Frist Stellung nehmen und halten Sie auf dem Laufenden.