Negativer Rekursentscheid durch das Herisauer Amt – Unser Weiterziehen des Falles an das Obergericht Trogen – Rechtsvertretung der Rekurrenten

18.03.23 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Negativer Rekursentscheid durch das Herisauer Amt – Unser Weiterziehen des Falles an das Obergericht Trogen – Rechtsvertretung der Rekurrenten

Am 15. Februar d.J. erhielten wir den 14-seitigen negativen Entscheid auf unsere Rekursschrift hin durch das Herisauer Departement für Bau- und Volkswirtschaft. Man ist immer wieder überrascht, wie es unsere Behörden, die doch eigentlich für das Volk da sein müssten, es schaffen, unsere Argumente, insbesondere unsere schwerwiegenden Gesundheitsbedenken, schlichtweg zu ignorieren und sich dabei ausschliesslich auf die teils absurden geltenden Gesetze und Verordnungen berufen. Bedenklich ist, dass immer mehr der Eindruck entsteht, die Ämter seien zum Vornherein auf Seiten der Mobilfunkbetreiber, in diesem Fall der Swisscom. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang, dass die Trickserei der Swisscom, die ihre letzte Schrift auf den 22. Juli 2023 vordatierte und wider besseres Wissen behauptete, die Frist (27. Juli) eingehalten zu haben, vom Herisauer Amt gedeckt wurde – nachzulesen im Rekursentscheid auf S. 4, Pte 11-13 (Negativer-Rekursentscheid-09-02-2023.pdf). Um gegen diesen Entscheid Einsprache zu erheben, gewährte man uns eine Frist von 30 Tagen.

Nach eingehender Beratung entschlossen wir uns, den Fall an das Trogener Obergericht weiterzuziehen = drittinstanzliches Verfahren. Eine grosse Herausforderung für uns war, dass nur wenige Tage später das Baugesuch der Mobilfunkbetreiber Sunrise/Salt für eine Aufrüstung auf 5G-Standardbetrieb publiziert wurde für die schon bestehende Antenne im Gern, Speicher, mit dem 13.03. als Einsprache-Ablauffrist! Wir waren also doppelt gefordert, was uns zeitweise an unsere Grenzen brachte. Wenn die verbleibenden Rekurrenten für den Swisscom-Antennenfall von uns erst sehr spät informiert wurden, so ist das auf die hier geschilderte Situation zurückzuführen; wir entschuldigen uns hier nochmals bei unseren „Getreuen“ für die späte Orientierung über die neueste Sachlage.

Leider erforderte das Weiterziehen des Swisscom-Falles an das Obergericht auch eine erneute Einverständniserklärung der Rekurrenten, die Rechtsvertretung an den Schreibenden zu übertragen. Alle Rekurrenten erhielten diesbezüglich einen Brief samt Talon. Wer noch nicht die Zeit fand, den Talon zu unterschreiben und mir zuzustellen (IG Speicher NEIN-zu-5G, Wies 2, 9042 Speicher), für den sei hier der entsprechenden Talon nochmals aufgeschaltet (Rechtsvertretung-Swisscom-Antenne-Talon-18-03-2023.docx); bitte Angaben ausfüllen, unterschreiben und mir zustellen. Vielen Dank für Ihr Vertrauen und Ihre Willensbekundung, unser Anliegen weiterhin zu unterstützen.

Die Hauptarbeit bestand im Verfassen unserer 51-seitigen Beschwerdeschrift für das Obergericht. Einmal mehr stand uns unsere bienenfleissige und hochkompetente Unterstützerin Kathrin L. zur Seite. Wir sind ihr mehr als dankbar für Ihre brillant formulierte Schrift, in der die Punkte im negativen Entscheid einer nach dem anderen zerzaust und alle unsere Argumente in überzeugender Form neu formuliert wurden, angereichert mit neuem Tatsachenmaterial (Beschwerde-Obergericht-Trogen-Swisscom-Antenne.pdf).

Einige von Ihnen mögen gehört haben vom kürzlichen negativen Entscheid des Bundesgerichts im 5G-Antennenfall meiner Freunde in Steffisburg. Skandalös ist, dass im Urteil nicht begründet wurde, weshalb es nicht auf die Kritik «nicht  objektive Messemethode» einging…» Wie sonst als durch eine zuverlässige Messmethode kann garantiert werden, dass die vielgerühmten Anlagegrenzwerte auch eingehalten werden? Positiv dabei ist immerhin, dass der sogenannte „Korrekturfaktor“ weiterhin baubewilligungspflichtig bleibt (sehr gut für viele andere Verfahren schweizweit!)

Tatsache ist, wir geben nicht klein bei. Wie einer unserer dienstältesten Kämpfer für eine strahlungsfreie(re) Schweiz, Peter Schlegel, es formulierte: „Aber wir werden weitermachen, jede und jeder auf seine und ihre Weise, an seinem und ihrem Platz, nach den eigenen Möglichkeiten, dies im Bewusstsein, dass es nicht vergeblich sein wird, auch wenn sich Erfolge scheinbar noch nicht oder erst zögerlich abzeichnen.“ Dem ist nichts hinzuzufügen.

Einmal mehr an Riesendankeschön an unsere Unterstützer zum Abschluss. Ihr treues Dranbleiben gibt uns den nötigen Rückhalt, unsere Arbeit weiterzuverfolgen!