28.07.2022 – Rekursantwort der Swisscom, Stellungnahme zu unserem Rekurs durch die beiden Vorinstanzen – Unsere „Replik“ vom 03.07.
Am 19.05. erfolgte der Eingang der 20-seitigen „Rekursantwort“der Swisscom sowie der beiden kurzen Stellungnahmen auf unseren Rekurs durch die beiden Vorinstanzen. Die Baubewilligungskommission Speicher begnügte sich dabei mit der Bemerkung, dass auf eine „weitere Stellungnahme verzichtet“ werde. Das Amt für Umwelt Herisau verharrte auf seinem formaljuristischen Standpunkt und weigerte sich, auf unsere gesundheitlichen Bedenken einzugehen. Wörtlich: „In Einspracheverfahren erachtet es das Amt für Umwelt nicht als notwendig, auf alle von den Einsprechenden eingebrachten gesundheitlichen und rechtlichen Argumente, die primär die geltenden gesetzlichen Grundlagen in Frage stellen, detailliert einzugehen. Es sieht darin keine Verweigerung des Rechtlichen Gehörs.“
Was die „Rekursantwort der Swisscom betrifft, so sind darin keine neuen Argumente zu finden, es wird auf die alte „Trick- und Verschleierungskiste“ zurückgegriffen:
Auch hier wird, wie zu erwarten war, auf unsere Hauptargumente gar nicht wirklich eingegangen. Eine neue Taktik der Swisscom zeigte sich in der Beilage von zwei umfangreichen Schriften zu ihrer eigenen Stellungnahme, bestehend aus einem 48-seitigen „Rechtsgutachten“ von Prof. Dr.iur. Isabelle Häniger und einem 34-seitigen Urteil des Baurekursgerichts des Kantons Zürichs in einem kürzlichen 5G-Antennenfall, in dem die Argumente der Rekurrenten abgeschmettert wurden. Das erstere Schreiben (Rechtsgutachten) war für uns nicht massgebend, da es ein reines „Parteigutachten“ zugunsten des Standpunkts der Mobilfunkbetreiber darstellt. Auf gewisse Punkte des obigen Gerichtsurteils sahen wir uns veranlasst, ausführlicher einzugehen, was für uns mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden war.
Nach Eingang der obigen Schriften am 19.05. erhielten wir eine Frist bis zum 2.6. für unsere Stellungnahme. Kurz vor Ablauf der Frist baten wir um eine Fristverlängerung bis zum 2.7., resp. 4.7. (Montag), die uns auch gewährt wurde. Bei der Abfassung unserer „Replik“ auf die obigen Schriften war uns wiederum unser „5G-Engel“ Kathrin Luginbühl behilflich, wir schulden ihr grossen Dank für Ihren treuen Einsatz für unsere Sache.
Unsere 48-seitige „Replik“ vom 03.07. können Sie hier einsehen:
Die Swisscom erhielt eine Frist bis zum 27.07. für ihre Stellungnahme auf unsere Replik. Zur Zeit ist noch nicht klar, ob sie ebenfalls eine Fristverlängerung beantragt hat oder nicht. Falls nicht, sind wir wieder gefordert. Das Ping-Pong-Spiel kann weitergehen …
Zu erwähnen ist hier noch die Zahlung eines Kostenvorschusses von CHF 800.- an die Rekursbehörde Herisau. Dieser wird uns zurückgezahlt, falls wir obsiegen in unserem Einspracheverfahren gegen die geplante 5G-Antenne an der Buchenstrasse 11.