11.11.2022 – Unsere beiden Schreiben vom 1. und 14. September, (verspätete) Duplik der Swisscom vom (angeblich) 22. Juli und unsere Stellungnahme darauf am 20. Oktober 2022
Unser 5G-Antennenfall entwickelt sich je länger je mehr zu einem eigentlichen Krimi, wie aus den folgenden Ausführungen hervorgeht. Gegen unsere Erwartung erhielten wir im Juli dieses Jahres keine Nachricht vom Herisauer Amt bezüglich eines allfälligen Gesuchs der Swisscom um Fristverlängerung (siehe letzter Eintrag auf unserer Homepage). Andererseits ging auch kein Schreiben von der Swisscom ein, was auf unserer Seite ein grosses Fragezeichen hinterliess. Durch den Brief vom 23.08. von Frau Lenz, welche die Rekursbehörde Herisau vertritt, wurde uns bestätigt, dass bis zum 27.07. von der Swisscom keine Stellungnahme auf unsere Rekursschrift eingetroffen sei. Der Schriftenwechsel sei damit abgeschlossen, und es wurde uns eine Frist von 10 Tagen gewährt, um abschliessend Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung folgten wir mit unserer 3-seitigen „Stellungnahme“ vom 1. September, absichtlich nicht als „abschliessende“ Stellungnahme bezeichnet. Darin wiesen wir auf das fehlende QSS-Validierungszertifikat des BAKOM für die Swisscom hin, abgelaufen am 23.06.22. Ausserdem griffen wir den „Fall Berset“ auf, der ja bekanntlich in seiner Heimatgemeinde Belfaux eine eigenhändige Einsprache gegen die geplante 4G-Antenne eingereicht hat, u.a. mit dem Argument gesundheitlicher Bedenken (!), siehe Link.
Mit Schreiben von Frau Lenz vom 5. September erhielten wir überraschend die 9-seitige „Duplik“ der Swisscom, datiert vom 22. Juli 2022 (!), zugestellt, mit der Bemerkung, diese sei beim Departement Bau und Volkswirtschaft AR „nach Abschluss des Schriftenwechsels“ eingegangen. Siehe Link. Dieses Schreiben erhielten wir von Frau Lenz „als abschliessende Stellungnahme der Rekursgegnerin“. Mehr als pikant die Formulierung der Swisscom auf S. 3 ihrer Duplik, wo es wörtlich heisst: „Mit Schreiben vom 6. Juli 2022 wurde der Rekursgegnerin [der Swisscom] eine Frist bis zum 27. Juli 2022 zur Einreichung einer Duplik angesetzt. Mit vorliegender Eingabe ist diese Frist gewahrt.“
Dass die Swisscom zu einer offensichtlichen Lüge Zuflucht nehmen muss, spricht Bände. Falls das Ganze ein Spiel wäre, hätte man dieses jetzt abgebrochen …! Am 14.09. sandten wir dem Herisauer einen 2-seitigen Protestbrief zu, in dem wir auf die Trickserei der Swisscom hinwiesen und um eine Frist von 30 Tagen für eine Stellungnahme unsererseits auf die „Duplik“ hin baten. Falls uns diese Frist nicht gewährt würde, würden wir um einen „rekursfähigen“ Zwischenentscheid ersuchen. Siehe Link. Die gewünschte Frist wurde uns mit Schreiben von Frau Lenz vom 16.09., das wir am 20.09. erhielten, gewährt. Interessant an dieser Mitteilung war die ausdrückliche Bestätigung des Herisauer Amtes, dass die Swisscom-Duplik tatsächlich erst am 25.08. einging. (!)
Mit der gütigen Unterstützung unserer treuen Kathrin L. reichten wir daraufhin am 20.10. termingemäss unsere 27-seitige „Stellungnahme“ ein, in der wir die inzwischen uralt scheinenden Argumente der Swisscom Punkt für Punkt widerlegen konnten. Man gewinnt den Eindruck, dass der Swisscom nicht mehr viel Neues einfällt und sie immer mehr unter Druck gerät durch die vielen hängigen Einsprachen in der ganzen Schweiz. Somit gilt für uns die Devise: „Nöd lugg loh gwünnt!“ Siehe Link.
Schliesslich wurde uns am 25.10. der Eingang unserer „Stellungnahme“ vom Herisauer Amt bestätigt. Es bleibt abzuwarten, wie die Swisscom darauf reagiert. Für uns wesentlich ist, dass wir seit Beginn unserer Einsprachetätigkeit Ende 2020 bereits 2 Jahre gewonnen haben, in denen wir nicht der Strahlung einer 5G-Antenne ausgesetzt sind.
Dies also der neueste Stand. Die „Karten“ stehen je länger je mehr zu unseren Gunsten. Man kann ja gespannt sein, wie das weitergeht …