Negatives Urteil durch das Obergericht Trogen – Entscheid

2.12.23 SWISSCOM-ANTENNENFALL: Negatives Urteil durch das Obergericht Trogen – Entscheid, den Fall nicht an das Schweizerische Bundesgericht weiterzuziehen – Spendenaufruf

Am 7. November d.J. erhielten wir im Swisscom-Antennenfall Buchenstrasse 11 das Urteil des Obergerichts Trogen auf unsere Beschwerde gegen den negativen Entscheid des Departementes Bau und Volkswirtschaft Herisau vom Februar 2023 zugeschickt – zu unserer grossen Enttäuschung ist es abschlägig.

Hier der Originalwortlaut des Urteils: (Link)

Das Gericht machte es sich sehr leicht, wie übrigens alle Instanzen, die wir die letzten 3 Jahre durchlaufen haben, angefangen von der Gemeindebehörde über das Amt für Umwelt Herisau und die Rekursbehörde, das Departement Bau und Volkswirtschaft Herisau, bis zur 3. Instanz, dem Obergericht Trogen. Die Beurteilung unseres Falles erfolgte rein formaljuristisch; keine einzige Instanz machte sich die Mühe, auf unsere gut begründeten fachlichen Beschwerdepunkte einzugehen, sondern verwies im Wesentlichen einfach auf die nächsthöhere Instanz bis hinauf zu den Entscheiden des Bundesgerichts in Sachen 5G und Mobilfunkstrahlung. Wir sind enttäuscht und empört. Der Bürger, die Bürgerin, wird immer weniger angehört. Ein besonders pikanter Punkt ist der, dass unsere Vermutung, die Swisscom habe bei der verspäteten Ablieferung ihrer Duplik im Sommer dieses Jahres gelogen, als sie behauptete, die Post habe die eingeschriebene Schrift nicht rechtzeitig weitergeleitet, sich bestätigte. Eine Lüge, gedeckt durch das Obergericht, nota bene. Im Urteil heisst es lapidar, dass die fragliche Schrift „im vorliegenden Fall aufgrund der neuesten bundesgerichtlichen Rechtsprechung überholt und damit nicht entscheidrelevant“ sei. Das sagt alles, es gilt nur noch, die sich aufdrängenden Schlüsse aus dieser Formulierung zu ziehen…

Es versteht sich von selbst, dass wir den Entscheid des Obergerichts in keiner Weise nachvollziehen können. Die nächste Instanz auf dem Rechtsweg wäre das Schweizerische Bundesgericht. Abgesehen von der Tatsache, dass die Urteile des obersten Gerichts der Eidgenossenschaft in Sachen 5G in letzter Zeit immer rigider werden, sind wir vom „harten Kern“ der IG Speicher NEIN-zu-5G zum Schluss gekommen, dass die im Falle einer Niederlage sich ergebenden Kosten (ca. Fr. 30‘000.-) nicht mehr tragbar wären.

Halten wir fest, dass wir die Errichtung der neuen 5G-Antenne immerhin um mindestens 3 Jahre aufhalten konnten mit unserem Widerstand. In verschiedenen, seit Beginn unseres Widerstandes bis zum obigen Urteil insgesamt 160 Seiten aufweisenden Schriften, konnten wir dank der grossartigen Unterstützung von Kathrin Luginbühl, selber eine Elektrosensible seit über 20 Jahren, den Argumenten der Swisscom und der Herisauer Ämter immer wieder Paroli bieten und Sie damit eine beträchtliche Zeitlang vor der in Zukunft erhöhten Strahlenbelastung schützen.

Die Entscheidskosten von Seiten der Herisauer Rekursbehörde (Fr. 2000.-) sowie die Urteilskosten des Obergerichts Trogen samt „Auslagenersatz“ für die Swisscom (Fr. 3200.-) konnten dank der bisher eingegangenen Spenden zum Teil beglichen werden. Zusätzlich ins Gewicht für uns, den harten Kern des Widerstands, fallen die Entschädigungskosten für die hingebungsvolle und äusserst kompetente Arbeit von Frau Luginbühl im Betrag von Fr. 3600.-.

Wir haben im Laufe der letzten 3 Jahre Hunderte von Arbeitsstunden aufgewendet für die „gute Sache“ und waren mit Kopf und Herz voll dabei. Auf unseren eigenen Kosten sitzenzubleiben, wäre deshalb bitter, wie Sie sicher verstehen werden. Spenden auf das Konto unserer „IG Speicher NEIN-zu-5G“ (Link) wären deshalb überaus willkommen.

Es tut uns leid, dass unser Kampf gegen die Errichtung der Swisscom-5G-Antenne an der Buchenstrasse 11 unserer Gemeinde damit sein Ende findet. Für die bis heute erfahrene Unterstützung von vielen Menschen, die sich von der 5G-Walze nicht einfach überrollen lassen wollten, danken wir ganz herzlich. Führen wir unseren Kampf auf ideeller Ebene weiter durch Widerstand in Form von Leserbriefen, E-Mails und Briefen an unsere Gemeinde, Orientierung von Freunden und Bekannten über die Gefahren der Mobilfunkstrahlung oder wie immer unsere Mittel geartet sein mögen. Danke, danke, danke!