10.05.23 Verfügung Obergericht Trogen vom 05.03.23 im Swisscom-Fall

10.05.23 Verfügung Obergericht Trogen vom 05.03.23 im Swisscom-Fall – Vorschuss an die Gerichtskosten Obergericht Trogen – Diverse Schreiben von Mitgliedern der „Basis“ an die Gemeinde Speicher – Spendenaufruf

Unterdessen nimmt der Swisscom-Fall neue Fahrt auf: Vom Obergericht Trogen erhielten wir am 12. April eine Verfügung, worin die Swisscom (Schweiz) AG wie auch die Vorinstanz, das Bau- und Volkswirtschaftsdepartement Herisau, und die verfügende Behörde, die Baubewilligungskommission Speicher, aufgefordert wird, Stellung zu nehmen auf unsere Beschwerdeschrift an das Obergericht. Die Frist von 30 Tagen dafür wird in den nächsten Tagen ablaufen.

Zu vermerken ist auch unsere Einzahlung des Vorschusses an die Gerichtskosten im Falle einer Abweisung unserer Beschwerde in der Höhe von Fr. 3‘000.-. Die eingegangenen Spenden durch die „Basis“ decken diese Kosten. Auch die uns von der Vorinstanz in Rechnung gestellten Fr. 2‘000.- sind zur Hälfte schon dadurch abgedeckt. Ein grosses Danke geht hier an alle, die ihre Zahlungsversprechen in die Tat umgesetzt haben. Für den weiteren Verlauf des Swisscom-Falles sind wir unbedingt auf die Spenden der Basis angewiesen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass Spendeneingänge auf das Konto unseres IG-Projekts – auch ausserhalb der seinerzeitigen Spendenversprechen – höchst willkommen sind. Die IBAN-Nr. dafür lautet: CH43 0832 9000 0007 6760 0, Projekt IG-Speicher NEIN zu 5G.

Im Zusammenhang mit unseren Einsprachen gegen die beiden geplanten 5G-Antennen in Speicher (Umbau Swisscom-Antenne und Sunrise/Salt-Antenne auf den 5G-Standard) richteten Mitglieder unserer IG in den letzten Tagen und Wochen diverse Schreiben an die Gemeinde Speicher. Es darf einfach nicht wahr sein, dass uns das Gespräch von Seiten der Gemeinde weiterhin verweigert wird. Hier das 3-seitige Schreiben vom 19.04. des Verfassers dieser Zeilen (Link), begleitet von diversen Beilagen, darunter auch die schriftlichen Statements von 2 unserer elektrosensiblen MitstreiterInnen. Der eine davon legt Zeugnis ab von jahrelangen Schlafbeschwerden in unmittelbarer Nähe der schon bestehenden Swisscom-4G-Antenne, die ihn gar nötigten, unsere schöne Gemeinde zu verlassen, die andere, eine elektrosensible Person, berichtet von seit Jahren bestehenden Strahlungsbeschwerden in der Gemeinde Goldach, die sie zum Umzug nach Speicher veranlassten, in der Hoffnung, hier sei die Situation besser. Die Zulassung der beiden geplanten 5G-Antennen hier in Speicher wäre für sie eine Katastrophe. Nebenbei angemerkt sei, dass letztere Person sich gezwungen sah, ihr Häuschen auf eigene Kosten abzuschirmen. Erinnert an die beträchtliche Verminderung des Liegenschaftswertes von Hausbesitzern, die in der Nähe von Mobilfunkantennen wohnen. Beschwerden aufgrund von solchen tatsächlich bestehenden Verlusten werden von Behörden und Gerichten regelmässig abgeschmettert, was ein Skandal mehr ist in der ganzen Mobilfunkangelegen-heit.

In diesem Zusammenhang sei hier nochmals die Aufforderung und Bitte an die „Basis“ ausgesprochen, Schreiben – ob per E-Mail oder Brief – an die Gemeinde oder den Kanton (Amt für Umwelt, Bau- und Volkswirtschaftsdepartement Herisau) zu richten mit eigenen Gedanken und Ideen. Braucht überhaupt nicht „technisch“ zu sein, wichtig ist hier vielmehr die Anzahl Schreiben, um unserem Widerstand mehr Gewicht zu verleihen.

Zu guter Letzt – für all jene, die sich in kurzer Zeit über die grundlegenden Punkte in Sachen Mobilfunkstrahlung orientieren wollen – hier der Link der heute führenden Widerstandsorganisation: https://schutz-vor-strahlung.ch/