25.06.23 Gewährung Fristerstreckung

25.06.23 Gewährung Fristerstreckung – Unsere Stellungnahme – Offener Brief an die Gemeinde und Antwort darauf – Spendenaufruf

Am 25. Mai ersuchten wir das Obergericht um Fristverlängerung, zusammen mit der Bitte, uns die Beilagen zur Stellungnahme der Swisscom zukommen zu lassen. Diese hatten wir nämlich nicht erhalten, wiewohl in der Verfügung vom 15.05. versprochen. Ausserdem beriefen wir uns auf das unbedingte Replikrecht und die Gewährung des rechtlichen Gehörs – siehe dazu unseren Brief v. 25.05. (Link) Unser Gesuch wurde vom Obergericht genehmigt, und die Frist wurde erstreckt auf den 9. Juni.

Fristgemäss reichten wir mit der gütigen Mithilfe unserer treuen Kathrin L. unsere 43-seitige „Stellungnahme“ am 9. Juni ein, zusammen mit 5 Beilagen. Diese Schrift ist unserer Ansicht nach eine der überzeugendsten Aufführungen unserer Argumente. Das Kernstück davon ist die Infragestellung der „wissenschaftlichen Integrität“ des BAFU, auf das alle Instanzen, bis hinauf zum Bundesgericht, sich immer wieder berufen. Dabei konnten wir nachweisen, dass das BAFU in eklatanter Weise gegen die von den „Akademien der Wissenschaften Schweiz“ erlassenen Grundsätze verstossen hat – siehe die Seiten 32-40 unserer Stellungnahme. (Link) Damit sind wir unserer Ansicht nach auf Grund gestossen. Es geht hier im Tiefsten um die Frage, können wir unseren Behörden, Ämtern, Gerichten noch vertrauen oder nicht. Unserer Ansicht nach ist dieses Vertrauen, zumindest was unsere Sache betrifft, nicht mehr gerechtfertigt. Nie hätte der Bund anfangs 2019 die 5G-Frequenzen für fast 380 Millionen Schweizer Franken verkaufen dürfen, ohne sorgfältig abzuklären, ob diese für die Schweizer Bevölkerung eine Gesundheitsgefährdung darstellen oder nicht. Verstärkt und vertieft wird diese unsere Kritik noch im Fazit, S. 41 und 42. Wer unter uns „Widerständlern“ sich für diese Thematik interessiert, dem sei die Lektüre dieser Seiten wärmstens empfohlen.

Auf Gemeindeebene waren wir vom harten Kern unserer IG Speicher NEIN-zu-5G, https://www.ig-speicher-nein-zu-5g.ch/ ebenfalls aktiv. In der nächsten Nummer unseres Gemeindeblatts wird unser „Offener Brief an die Gemeindebehörde Speicher“ veröffentlicht, in dem wir der Gemeinde 11 Fragen zur Mobilfunkproblematik und den beiden in Speicher geplanten 5G-Antennen stellen. Wie sorgfältig – oder etwas weniger – unsere Fragen behandelt wurden, wird ersichtlich aus den „Antworten der Gemeinde“, die mitveröffentlicht werden. (Link)

Wir sind gespannt, ob und wie die Swisscom auf unsere „Stellungnahme“ reagieren wird. Es bleibt spannend, bleiben wir dran, alle von uns, Sie durch Ihr stilles Mittragen unseres Widerstandes und allfällige Spenden auf unser Konto CH43 0832 9000 0007 6760 0 (Link), wir durch konsequent betriebenen aktiven Widerstand in verschiedener Form.